Gerne organisieren wir Fallkonferenzen zu Fragestellungen bei V.a. Seltene Erkrankungen bei Ihren Patient:innen. Unter folgendem Link finden Sie eine Eingabemaske zur Anmeldung einer Fallkonferenz.
Wir haben für Sie nützliche Links zusammengestellt.
Ihnen stehen folgende Rubriken zur Auswahl
Zentren für Seltene Erkrankungen
Netzwerke der Zentren für SE
Selbsthilfe- und Patientenorganisationen
Daten- und Infoportale
Politik und Behörden
Forschung
Die Arbeitsgemeinschaft der Zentren für Seltene Erkrankungen (AG ZSE) hat einen wichtigen Meilenstein erreicht: Am 12. Juni 2026 wurde im Rahmen einer hybriden Gründungsveranstaltung in Würzburg die Vereinssatzung verabschiedet und mit mehr als 50 Gründungsmitgliedern der Weg zur AG ZSE e. V. eingeleitet.
Die AG ZSE vernetzt seit rund zehn Jahren die Zentren für Seltene Erkrankungen in Deutschland. Mit der Vereinsgründung erhält die bisherige Zusammenarbeit nun eine formale und zukunftsfähige Struktur. Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen den Zentren weiter zu stärken, gemeinsame Qualitätsstandards weiterzuentwickeln, die Versorgung von Menschen mit Seltenen Erkrankungen zu verbessern sowie Forschung, Aus-, Fort- und Weiterbildung zu fördern.
An der Gründungsveranstaltung nahmen Vertreterinnen und Vertreter von 34 der insgesamt 36 Zentren für Seltene Erkrankungen teil. Im Anschluss an die Verabschiedung der Satzung wurde der erste Vorstand des Vereins gewählt.
Die Gründung der AG ZSE e. V. schafft wichtige organisatorische Voraussetzungen, um die Interessen der Zentren für Seltene Erkrankungen künftig noch wirkungsvoller zu vertreten und die Zusammenarbeit zwischen Versorgung, Forschung, Lehre und Patientenorganisationen weiter auszubauen.
Den vollständigen Beitrag zur Vereinsgründung finden Sie auf der Webseite des Universitätsklinikums Würzburg:
Auf unserer Webseite werden Cookies verwendet. Einige davon werden zwingend benötigt, während es uns andere ermöglichen, Ihre Nutzererfahrung auf unserer Webseite zu verbessern.
Funktionale Cookies
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.